Das Wichtigste in Kürze
„Besenrein" bedeutet gefegt, geräumt, grob gereinigt — mehr nicht. Sie müssen die Wohnung leer übergeben, alle Böden fegen oder saugen, groben Schmutz entfernen und Sanitärbereiche grob reinigen. Sie müssen keine Fenster putzen, keine Heizkörper polieren, keine Wände streichen und keine normalen Gebrauchsspuren beseitigen. Diese Auslegung hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen bestätigt (zuletzt BGH VIII ZR 277/16).
Was viele Mieter unterschätzen: Der wirklich aufwändige Teil ist nicht das Putzen — es ist das Räumen. Eine Wohnung, in der noch ein Schrank, ein altes Sofa oder Sperrmüll im Keller steht, ist nicht besenrein, egal wie sauber gefegt wurde. Genau hier scheitern die meisten Übergaben — vor allem bei Auszug nach Todesfall, Umzug ins Pflegeheim oder wenn Mieter aus einer anderen Stadt zurück müssen.
In diesem Ratgeber erklären wir aus Praktiker-Sicht, was „besenrein" konkret heißt, welche Streitpunkte vor Gericht regelmäßig landen und was Sie tun können, wenn Sie die Übergabe nicht selbst stemmen können.
Was bedeutet „besenrein" — die klare Definition
Der Begriff stammt nicht aus einem Gesetz, sondern aus der Rechtsprechung und dem Mietvertragsrecht. Steht in Ihrem Mietvertrag „die Wohnung ist besenrein zurückzugeben", bedeutet das laut ständiger BGH-Rechtsprechung:
Sie müssen:
- die Wohnung vollständig leer räumen (keine Möbel, kein Hausrat, kein Sperrmüll)
- alle Böden fegen oder saugen
- groben Schmutz entfernen (Spinnweben, Staubmäuse, Krümel, Haare)
- Küche und Bad grob reinigen (Fettspritzer auf Arbeitsplatten, grober Kalk im Waschbecken)
- Keller, Dachboden und Garage ebenso leer und gefegt übergeben (sofern mitvermietet)
Sie müssen nicht:
- Fenster putzen
- Böden feucht wischen oder polieren
- Heizkörper reinigen
- Wände streichen oder Tapeten entfernen
- Normale Gebrauchsspuren beseitigen (Kratzer im Boden, kleinere Verfärbungen)
- Eine professionelle Endreinigung beauftragen
Die Logik dahinter: „Besenrein" beschreibt eine mechanische Grundreinigung, die ein Mieter mit einem Besen, einem Sauger und einem Lappen erledigen kann. Alles, was darüber hinausgeht — Glasreinigung, Polieren, Schönheitsreparaturen — ist eine eigene Pflicht und muss separat im Mietvertrag wirksam vereinbart sein.
Die rechtliche Grundlage: Was Gerichte tatsächlich entschieden haben
Der wichtigste Bezugspunkt ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Drei Punkte sind besonders relevant:
1. Besenrein heißt nicht „blitzblank"
Der BGH hat mehrfach klargestellt: Eine besenreine Wohnung ist nicht das Gleiche wie eine professionell gereinigte Wohnung. Vermieter dürfen Mietern keine umfassende Endreinigung in Rechnung stellen, nur weil im Vertrag „besenrein" steht.
2. Schönheitsreparaturen sind ein eigenes Thema
„Besenrein" verpflichtet nicht zu Schönheitsreparaturen wie Streichen, Tapezieren oder Renovieren. Das sind separate Klauseln — und viele davon sind nach aktueller BGH-Rechtsprechung sogar unwirksam, wenn sie starre Fristen vorgeben („alle 3 Jahre Bad streichen") oder bei Einzug eine unrenovierte Wohnung übergeben wurde.
3. Normale Abnutzung ist tabu
Vermieter dürfen für normale Gebrauchsspuren keine Kosten anrechnen. Kratzer auf dem Laminat nach acht Jahren, leichte Verfärbungen an Wänden in Küchennähe, Dübellöcher in üblicher Anzahl — all das gehört zur normalen Abnutzung und ist mit der Miete bereits abgegolten.
Hinweis: Auch wenn der Begriff „neues Gesetz 2018" oft gegoogelt wird — es gibt kein einzelnes Gesetz aus 2018, das die Spielregeln neu festgelegt hat. Gemeint sind in der Regel mehrere BGH-Urteile aus den Jahren 2015–2018 zu Schönheitsreparaturen und Quotenklauseln, die viele alte Mietvertragsklauseln gekippt haben.
Die Checkliste für eine besenreine Übergabe
Hier die Reihenfolge, die sich in der Praxis bewährt hat. Wer diese Liste abarbeitet, hat bei jeder Wohnungsübergabe den Rücken frei.
Schritt 1: Vollständige Räumung
| Bereich | Was muss raus |
|---|---|
| Wohnräume | Alle Möbel, Bilder, Vorhänge (sofern vom Mieter), persönlicher Hausrat |
| Küche | Kühlschrank, Herd (sofern Mieterausstattung), Geschirr, Lebensmittel, Fettfilter |
| Bad | Duschvorhang, Kosmetik, Waschmittel, Hygieneartikel |
| Keller | Komplett ausräumen — auch das vergessene Fahrrad, alte Farbeimer und Kartons |
| Dachboden | Restlos leeren — alte Reisetaschen, Kartons aus dem Vorvormieter sind kein Standard |
| Garage / Stellplatz | Werkzeug, Reifen, Altöl, Gartenmöbel raus |
| Außenbereich | Müllsäcke, abgestellte Gegenstände, Pflanzen in fest verankerten Trögen |
Häufiger Fehler Nr. 1: Mieter unterschätzen, wie viel im Keller liegt. Was über 5–10 Jahre angesammelt wurde, passt selten in zwei Sperrmüll-Termine. Hier wird die Übergabe oft scheitern.
Häufiger Fehler Nr. 2: Einbauten, die der Mieter selbst eingebracht hat (Lampen, Regale, Markisen, Laminat über Fliesen), müssen zurückgebaut werden — auch das gehört zur Räumung. Ausnahme: Wenn der Vermieter die Übernahme ausdrücklich akzeptiert.
Schritt 2: Grobe Reinigung
- Alle Böden komplett fegen oder saugen — auch Ecken, hinter ehemaligen Möbeln und Fußleisten
- Spinnweben aus Ecken entfernen (Decken, Fenstersimse, Lampenfassungen)
- Staubmäuse vom Boden, hinter Heizkörpern und in Schubladen-Hohlräumen entfernen
- Küche: Fettspritzer auf Arbeitsplatten, im Backofen-Inneren, an der Wand hinter dem Herd grob abwischen
- Bad: Waschbecken, Toilette, Duschwanne grob reinigen, groben Kalk entfernen
- Türzargen vom auffälligen Schmutz befreien
Was Sie sich sparen können: Fenster polieren, Böden feucht wischen, Bodenwachs auftragen, Armaturen polieren, Heizkörper reinigen, Tapeten neu kleben, Wände streichen. Nichts davon gehört zur besenreinen Übergabe.
Schritt 3: Dübellöcher, Tapeten, Wände
Hier wird es heikel — und hier liegt einer der häufigsten Streitpunkte.
| Punkt | Pflicht oder nicht? |
|---|---|
| Dübellöcher in üblicher Anzahl (5–10 pro Raum) | Nicht Pflicht, gilt als normale Abnutzung |
| Sehr viele Dübellöcher (z. B. 30+ pro Raum) | Diskutabel — bei deutlich überdurchschnittlicher Anzahl kann der Vermieter Schließung verlangen |
| Tapeten entfernen | Nicht Pflicht bei „besenrein". Nur wenn Mieter die Tapete selbst angebracht hat oder Mietvertrag das ausdrücklich (und wirksam) regelt |
| Wände streichen | Nicht Pflicht durch „besenrein"-Klausel. Nur wenn separate, wirksame Schönheitsreparatur-Klausel existiert |
| Eigene Wandfarbe in „kreativem" Ton (knallrot, schwarz) | Hier verlangen Gerichte oft, dass der Mieter in einem neutralen, hellen Ton übergibt — sonst Schadensersatz |
Praxis-Tipp: Dübellöcher in normaler Anzahl müssen Sie nicht zuspachteln. Aber: Wenn Sie ohnehin spachteln, dann richtig — schlecht zugespachtelte Löcher kosten oft mehr Ärger als gar nicht zugespachtelte.
Schritt 4: Schlüsselübergabe und Protokoll
Auch das gehört zur „Übergabe", auch wenn es streng genommen nichts mit „besenrein" zu tun hat:
- Alle Schlüssel zurückgeben (Wohnungsschlüssel, Briefkasten, Keller, Garage, Hausordnung)
- Schriftliches Übergabeprotokoll erstellen — vom Vermieter und Mieter unterschreiben lassen
- Zählerstände (Strom, Gas, Wasser) ablesen und im Protokoll vermerken
- Fotos machen vom Zustand bei Übergabe — gilt vor Gericht als Beweis
Ohne Protokoll und Fotos haben Sie bei späteren Streitigkeiten kaum Argumente. Vermieter, die kein Protokoll unterschreiben wollen, wollen sich oft Optionen offenhalten.
Die häufigsten Streitpunkte — und wer Recht hat
In der Praxis tauchen immer wieder dieselben Diskussionen auf. Hier die wichtigsten — mit klarer Einordnung.
„Müssen die Fenster geputzt sein?"
Nein — bei reiner „besenrein"-Klausel nicht. Das hat der BGH und mehrere Oberlandesgerichte mehrfach bestätigt. Fensterreinigung ist eine eigene Leistung, die explizit im Vertrag vereinbart sein müsste. Was Sie aber tun sollten: Fensterbänke fegen und groben Schmutz entfernen — das gehört zur Grobreinigung.
„Muss der Heizkörper sauber sein?"
Nein — eine besenreine Übergabe verlangt keine Heizkörperreinigung. Das hat unter anderem das Landgericht Berlin 2016 bestätigt. Stark verstaubte Heizkörper-Lamellen können bei großzügiger Auslegung zur „Grobreinigung" gezählt werden, sind aber kein Pflichtbestandteil.
„Muss der Backofen leer und sauber sein?"
Leer ja, sauber nur grob. Im Backofen liegende Gegenstände (Bleche, Roste) müssen drinbleiben oder entfernt werden — je nach Ausstattung. Eingebrannte Reste vom Sonntagsbraten müssen Sie nicht in stundenlanger Arbeit entfernen, aber „grob" gereinigt sein sollte er schon.
„Muss ich die Tapeten entfernen?"
Nein, sofern Sie die Tapeten nicht selbst angebracht haben und sofern keine wirksame Endrenovierungsklausel existiert. Wenn Sie damals beim Einzug schon tapetenbeklebte Wände vorgefunden haben, muss der Vermieter sie selbst entfernen, falls er neu tapezieren will. Anders sieht es aus, wenn Sie erst während der Mietzeit eigene Wunschtapeten angebracht haben — die müssen tendenziell weg.
„Was ist mit Schimmel?"
Hier wird es differenziert. Oberflächlicher Schimmel an Silikonfugen oder in Ecken, der durch normales Wohnen entsteht, gehört zur Grobreinigung — den müssen Sie versuchen abzuwischen. Tiefsitzender, baulich verursachter Schimmel ist Sache des Vermieters und kein Grund für Nachforderungen. Dokumentieren Sie Schimmel mit Fotos, um Streit zu vermeiden.
„Können vom Vermieter Reinigungskosten abgezogen werden, obwohl ich gefegt habe?"
Nur wenn der Vermieter konkret nachweist, dass die besenreine Übergabe nicht erfüllt war — und nur in Höhe der zusätzlichen Kosten. Pauschalabzüge wie „300 € Reinigungspauschale" ohne Beleg sind unzulässig. Verlangen Sie immer eine Rechnung der durchgeführten Arbeiten, bevor Sie etwas akzeptieren.
„Was darf der Vermieter von der Kaution einbehalten?"
Drei zulässige Posten:
- Mietrückstände (offene Mieten, ausstehende Nebenkosten)
- Schadensersatz für nachweisbare, über normale Abnutzung hinausgehende Schäden
- Nicht durchgeführte, im Vertrag wirksam vereinbarte Schönheitsreparaturen
Was nicht zulässig ist: pauschale Abzüge ohne Nachweis, Kosten für Renovierungen, die der Mieter laut Mietrecht nicht schuldet, oder die Einbehaltung „auf Verdacht". Vermieter haben üblicherweise 3 bis 6 Monate Zeit, die Kaution abzurechnen und auszuzahlen.
Sonderfall: Besenrein bei Erbschaft, Pflegeheim oder Auszug aus der Ferne
Hier wird es für viele wirklich schwierig — und genau hier ist „besenrein" oft schon im Wort „Räumung" zum Problem geworden.
Erbschaft: Wohnung des Verstorbenen besenrein übergeben
Erben sind als neue Vertragspartner verpflichtet, die Mietwohnung des Verstorbenen besenrein zu übergeben — unabhängig davon, ob sie das Erbe annehmen oder nicht (eine Ausnahme bildet die Erbausschlagung, dann gilt anderes Recht). Praxis: Innerhalb der Kündigungsfrist (oft 3 Monate, bei Sonderkündigung 1 Monat) muss eine über Jahrzehnte vollgestellte Wohnung leer und gefegt sein.
Was viele Erben unterschätzen:
- Persönliche Dokumente, Fotos und Wertgegenstände sortieren — emotional belastend, zeitraubend
- Möbel, die niemand will, kostengünstig entsorgen
- Sperrmüll-Termine reichen oft nicht aus für komplette Haushalte
- Distanz: Wer nicht in Gießen wohnt, kann schwer mehrere Wochenenden zum Räumen anreisen
Hier hilft eine Haushaltsauflösung mit Wertanrechnung: Verwertbare Gegenstände (antike Möbel, Schmuck, Werkzeug, Sammlungen) werden gegen den Arbeitslohn gerechnet — die Auflösung wird dadurch oft deutlich günstiger. Mehr dazu auf unserer Seite zur Nachlassauflösung.
Umzug ins Pflegeheim: Wohnung des Angehörigen auflösen
Ähnliches Bild, andere emotionale Belastung. Hier zählt vor allem Tempo und Würde: Der Pflegeheim-Termin steht meist fest, die Wohnung muss innerhalb weniger Wochen leer sein, persönliche Erinnerungsstücke sollen sorgfältig sortiert werden.
Tipp: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, vorschnell alles wegzuwerfen. Eine professionelle Haushaltsauflösung sortiert systematisch — Wertvolles, Erhaltenswertes, Entsorgbares — und übergibt die Wohnung am Ende besenrein, mit Übergabeprotokoll.
Auszug aus der Ferne: Mieter wohnt schon woanders
Wenn Sie bereits 300 km entfernt einen neuen Job angetreten haben, ist eine Wochenend-Räumung kaum machbar. Hier sind drei Punkte wichtig:
- Termine klar abstimmen — Vermieter, Möbelpacker, Endreinigung (falls beauftragt), Übergabe
- Bevollmächtigung schriftlich — wer übergibt, wenn Sie selbst nicht da sein können? Das Übergabeprotokoll muss eine bevollmächtigte Person unterschreiben
- Dienstleister koordinieren — Räumung, Fahrt zum Wertstoffhof, ggf. Endreinigung
Eine professionelle Entrümpelungsfirma vor Ort übernimmt das in der Regel komplett — von der Schlüsselübernahme bis zur besenreinen Übergabe.
Wenn die Wohnung mehr als „besenrein" werden muss
Es gibt Sonderfälle, in denen eine besenreine Übergabe alleine nicht reicht:
Messie-Wohnung
Eine über Jahre stark verwahrloste Wohnung lässt sich nicht „besenrein" abgeben, ohne vorher den eigentlichen Hausrat zu sortieren und zu entsorgen. Hier wird die „besenreine Übergabe" am Ende einer aufwendigen Wohnungsauflösung zum letzten Schritt — nicht zum ersten.
Gut zu wissen: Auch eine extreme Messie-Wohnung muss am Ende „nur" besenrein übergeben werden — keine Endreinigung. Was darüber hinausgeht (Geruchsneutralisation, Schädlingsbekämpfung, Schimmelsanierung), kann der Vermieter aber als zusätzlichen Schaden geltend machen, wenn er nachweist, dass es über normale Abnutzung hinausgeht.
Nikotinverfärbungen
Schwere Nikotinverfärbungen an Wänden und Decken sind in der Rechtsprechung umstritten. Die Tendenz: Wenn die Verfärbungen so stark sind, dass sie nicht mit normaler Wandfarbe überstrichen werden können, sondern Spezialfarbe (Nikotinsperre) nötig wird, kann der Vermieter Ersatz fordern.
Tierhaltung mit Schäden
Kratzer im Parkett von Hunden, Urinflecken, beschädigte Tapeten durch Katzen — das alles ist nicht durch „besenrein" abgedeckt. Hier kann der Vermieter Schadensersatz verlangen, wenn der Schaden über normale Abnutzung hinausgeht.
So sichern wir die besenreine Übergabe ab — Praxis aus dem Raum Gießen
Bei Freiraum Entrümpelungen Gießen übernehmen wir regelmäßig Wohnungs- und Haushaltsauflösungen, bei denen am Ende die besenreine Übergabe steht. Drei Dinge, auf die wir bei jedem Auftrag achten:
1. Vollständige Räumung — auch der versteckten Bereiche
Keller, Dachboden, Garage, Außenanlagen, Einbauschränke — wir gehen jeden Bereich systematisch durch. Was übersehen wird, fällt bei der Übergabe auf und führt zu Streit.
2. Saubere Grobreinigung
Nach der Räumung werden alle Böden gefegt, Spinnweben entfernt, Sanitärbereiche grob gereinigt. Nicht mehr, nicht weniger als „besenrein" verlangt — aber das gründlich.
3. Übergabeprotokoll und Foto-Dokumentation
Wir dokumentieren den Endzustand mit Fotos und übergeben — auf Wunsch — gemeinsam mit dem Vermieter, sodass das Übergabeprotokoll an Ort und Stelle unterschrieben werden kann.
Häufige Konstellation in unserer Praxis:
- Erbe wohnt nicht in Gießen, kann nicht mehrfach anreisen → wir koordinieren Räumung, Wertanrechnung und Übergabe komplett
- Auszug ins Pflegeheim → wir sortieren mit den Angehörigen die persönlichen Stücke und räumen den Rest fachgerecht
- Mietwohnung soll schnell wiedervermietet werden → wir arbeiten innerhalb der Kündigungsfrist, oft auch unter Zeitdruck
Wenn Sie eine besenreine Übergabe nicht selbst stemmen können oder wollen — sei es aus Zeitgründen, Distanz, körperlicher Belastung oder weil schlicht zu viel zu räumen ist — sprechen Sie uns an. Wir kommen zur kostenlosen Besichtigung und erstellen einen Festpreis nach Bedarf.
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Häufige Fragen zur besenreinen Wohnungsübergabe (FAQ)
Wie sauber muss die Wohnung bei der Übergabe sein?
Bei einer besenreinen Übergabe muss die Wohnung leer geräumt, gefegt oder gesaugt und grob gereinigt sein. Spinnweben, grober Schmutz, Fettspritzer in der Küche und grobe Kalkablagerungen im Bad müssen entfernt werden. Eine professionelle Endreinigung, Fenster putzen, Heizkörper reinigen oder Wände streichen ist nicht erforderlich, sofern im Mietvertrag nichts anderes wirksam vereinbart ist.
Welche Mängel muss der Vermieter bei Auszug akzeptieren?
Vermieter müssen normale Gebrauchsspuren akzeptieren. Dazu gehören: leichte Kratzer im Boden, Verfärbungen an Wänden in Küchennähe, eine übliche Anzahl Dübellöcher (5–10 pro Raum), abgenutzte Türgriffe und Lichtschalter sowie minimaler Verschleiß an Bodenbelägen. Diese Abnutzungen sind mit der gezahlten Miete bereits abgegolten und nicht ersatzpflichtig.
Ist Besenrein mit Fenster putzen?
Nein. Eine besenreine Übergabe verlangt kein Fensterputzen. Das hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen klargestellt. Fensterreinigung ist eine separate Leistung, die nur dann verpflichtend ist, wenn sie ausdrücklich und wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde.
Müssen bei besenreiner Übergabe Dübellöcher zugespachtelt werden?
In üblicher Anzahl (etwa 5–10 Löcher pro Raum) müssen Dübellöcher nicht verschlossen werden — sie gelten als normale Abnutzung. Bei deutlich überdurchschnittlicher Anzahl, etwa nach umfangreichen Wandinstallationen, kann der Vermieter das Verschließen verlangen. Wer spachtelt, sollte das fachgerecht tun, da schlecht ausgeführte Spachtelarbeiten teurer werden können als unverschlossene Löcher.
Was darf der Vermieter von der Kaution einbehalten?
Zulässig sind drei Posten: nicht gezahlte Mieten und Nebenkosten, Schadensersatz für nachweisbar verursachte Schäden über normale Abnutzung hinaus, sowie nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen — sofern diese im Mietvertrag wirksam vereinbart waren. Pauschale Abzüge ohne Belege sind unzulässig. Der Vermieter hat üblicherweise drei bis sechs Monate Zeit, die Kaution abzurechnen.
Was bedeutet besenrein bei Auszug?
Besenrein bei Auszug bedeutet: Sie übergeben die Wohnung leer geräumt, mit gefegten oder gesaugten Böden und grob gereinigten Sanitäranlagen. Der Standard entspricht der Reinigung, die mit Besen, Sauger und Lappen in vertretbarer Zeit machbar ist. Eine Endreinigung durch eine professionelle Reinigungsfirma ist bei „besenrein" nicht geschuldet.
Muss man die Wohnung bei Auszug streichen?
Nicht automatisch. „Besenrein" verpflichtet nicht zum Streichen. Streichen ist nur dann Pflicht, wenn der Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparatur-Klausel enthält. Viele alte Klauseln sind durch BGH-Urteile inzwischen unwirksam — vor allem starre Fristen oder Klauseln nach unrenovierter Übernahme. Im Zweifel hilft ein Blick ins Mietvertragsrecht oder eine Beratung beim Mieterverein.
Was passiert, wenn ich die Wohnung nicht besenrein übergebe?
Der Vermieter kann den Zustand dokumentieren, eine Frist zur Nacherfüllung setzen und — wenn die Frist verstreicht — die Reinigung selbst beauftragen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen. Diese Kosten kann er von der Kaution einbehalten oder einklagen. Wichtig: Der Vermieter muss konkret und mit Belegen nachweisen, was nicht erledigt wurde und welche Kosten dadurch entstanden sind.
Wer hilft, wenn ich die Übergabe nicht selbst schaffe?
Bei großem Räumungsaufwand, körperlicher Einschränkung, Distanz oder Erbschaft hilft eine professionelle Entrümpelungs- oder Haushaltsauflösungsfirma. Diese übernimmt die komplette Räumung, die Grobreinigung und auf Wunsch die Übergabe gemeinsam mit dem Vermieter. Eine Wertanrechnung verwertbarer Gegenstände kann die Kosten deutlich reduzieren. Im Raum Gießen, Marburg und Wetzlar bieten wir diesen Service inklusive Festpreis nach Besichtigung an.
Gibt es ein „neues Gesetz 2018" zur besenreinen Übergabe?
Nein, ein einzelnes Gesetz aus 2018 gibt es nicht. Der Begriff bezieht sich meist auf eine Reihe von BGH-Urteilen aus den Jahren 2015–2018, die viele alte Mietvertragsklauseln (vor allem Schönheitsreparatur- und Quotenklauseln) für unwirksam erklärt haben. Für „besenrein" gilt weiterhin die jahrzehntelange Definition: gefegt, geräumt, grob gereinigt.
Fazit: Besenrein heißt fegen, räumen, abgeben — nicht polieren
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Besenrein = mechanische Grobreinigung + vollständige Räumung. Nicht mehr.
- Keine Pflicht zu: Fenster putzen, Heizkörper reinigen, Wände streichen, Tapeten entfernen, Endreinigung beauftragen
- Pflicht zu: vollständig leer übergeben (auch Keller, Dachboden, Garage), Böden fegen/saugen, Sanitärbereiche grob reinigen, Spinnweben und groben Schmutz entfernen
- Streitfall verhindern: Übergabeprotokoll mit Fotos, Zählerständen und Schlüsselübergabe — beidseitig unterschrieben
- Hilfe holen: Bei Erbschaft, Pflegeheim-Umzug, Distanz oder Messie-Situation übernimmt eine Entrümpelungsfirma die komplette Räumung bis zur besenreinen Übergabe
Wer diese Punkte einhält, hat bei der Wohnungsübergabe rechtlich den Rücken frei — und sich viele Tausend Euro Kaution gesichert.
Sie haben eine Wohnung im Raum Gießen, Marburg oder Wetzlar zu übergeben und brauchen Unterstützung bei Räumung, Haushaltsauflösung oder Nachlass? Wir kommen zur kostenlosen Besichtigung und erstellen einen verbindlichen Festpreis — inklusive besenreiner Übergabe und Übergabeprotokoll.




